
1. Pflegekonzeption:
Der Bewohner steht im Mittelpunkt unserer Bemühungen. Wir sind der Auffassung, dass wir den Bedürfnissen des zu Pflegenden Menschen in keiner Weise gerecht werden, wenn wir ihn nur als Summe seiner körperlichen Leiden sehen. Wir geben Unterstützung nur in Bereichen mit Defizit und versuchen zugleich, immer auch Anleitung zur eigenen Tätigkeit zu geben, das heißt wir praktizieren eine „Aktivierende Pflege“: Unsere Bewohner sollen so viel wie möglich ihrer Selbständigkeit erhalten. Unterstützt wird nur, wo / wenn nötig.
Wir orientieren uns in der Pflege an dem Modell von Monika Krohwinkel:
Die 13 Aktivitäten und existenziellen Erfahrungen des Lebens (AEdL´s)
- Kommunizieren
- Sich bewegen
- Vitale Funktionen des Lebens aufrechterhalten
- Sich pflegen
- Essen und trinken
- Ausscheiden
- Sich kleiden
- Ruhen und schlafen
- Sich beschäftigen
- Sich als Mann/Frau fühlen und verhalten
- Für eine sichere Umgebung sorgen
- Soziale Bereiche des Lebens sichern
- Mit existenziellen Erfahrungen des Lebens umgehen
2. Personalausstattung:
Die Tages- und Nachtschichten werden durch Examiniertes- und nichtexaminiertes Pflegepersonal, durch Pflegeschüler sowie Praktikanten abgedeckt. Wir haben vertraglich mit den Pflegekasse den bestmöglichen Pflege- und Fachkraftschlüssel vereinbart.
Durch aktive Rekrutierung vor allem im Ausland und intensive Ausbildung können wir diesen Personalschlüssel gewährleisten.
Aktuell sind im Palmenhof Menschen aus 24 Nationen beschäftigt.
3. Arbeitszeitregelung:
Wie arbeiten in einer 5- Tagewoche, das heißt: Dienst am Wochenende wird mit freien Tagen unter der Woche ausgeglichen.
Regelarbeitszeit sind 40 Std. /Woche.
Dienstzeiten:
Frühschicht: 0600 bis 1430, 0,5h Pause = 8,0h
Spätschicht: 1300 bis 2115, 0,5h Pause = 7,75h
Nachtwache: 2015 oder 2030 bis 0630 oder 0645 0,75h Pause = 9,75h bzw. 10,0h
Die Dienstzeiten gelten von Montag bis Sonntag.
Unser Personal kann Anhand der Bekleidung zugeordnet werden:
- Hellblau: Betreuungskräfte
- Dunkelblaue Kleidung: Pflegehelfer, Azubis, Praktikanten, nicht- examiniertes Pflegepersonal
- Violette Kleidung: Examinierte Pflegehelfer
- Dunkelgrün: Examiniertes Pflegepersonal (Altenpfleger, Krankenpfleger, Pflegefachkräfte)
- Weinrot: Jeweils diensthabende Schichtleitung / Wohnbereichsleitung
- Türkis: Pflegedienstleitung
- Grau / Grün: Hausreinigung
- Grau / Gelb: Küche
- Schwarz: Haustechnik
4. Besetzung der Schichten in den Wohngruppen
Die Wohngruppen werden stets in der Früh- und Spätschicht mit jeweils mindestens einer Fachkraft, sowie weiteren Helferinnen, Schülern etc. besetzt.
5. Belegung der Wohngruppen
Wir unterteilen in 3 Wohngruppen: Pflegeheim, Beschützende und Schwerpflegegruppe
- Die Altenheimgruppe (OG3) richtet sich an alle Personen, die einen geringen Hilfebedarf im täglichen Leben haben. Personen mit Pflegegrad 1-3
- Die Betreuende Gruppe (OG2) richtet sich vornehmlich an Personen, die eine Beaufsichtigung oder Betreuung sowie eine ständige Realitätsorientierung benötigen. Nicht aufgenommen werden Bewohner, die einen Unterbringungsbeschluss haben oder die eine starke Hin- / Weglauftendenz haben. Personen mit Pflegegrad 3-4
- Die Pflegestation (OG1) ist ausgelegt auf die Versorgung von Patienten bei denen der Pflegerische und behandlungspflegerische Aufwand im Vordergrund steht. Nicht aufgenommen werden Bewohner die Beatmungspflichtig sind und / oder Intensivmedizinisch betreut werden müssen. Personen mit Pflegegrad 4-5
Ferner nehmen wir keine Bewohner auf, deren Krankheitsbild eine Unterbringung in einer Psychiatrischen Klinik, geschlossenen Psychiatrie oder forensischen Einrichtung nahelegt. Ebenso Bewohner, deren persönliches Verhalten der Gestalt ist, das ein zusammenleben den anderen Mitbewohnern oder unserem Personal nicht zugemutet werden kann.
6. Dokumentationssystem
Wir verwenden eine elektronische Pflegedokumentation der Firma DAN- Produkte
Diese ist bedienbar:
- Je zwei Terminal im Dienstzimmer mit vollständigem Zugang zum System und Drucker
- Je zwei Terminal an der Theke vor dem Dienstzimmer mit vollständigem Zugang zum System und Drucker
- Mehrere Mobile PC´s mit vollständigem Zugang zur Pflegevisite, Medikamentenversorgung etc.
8. Verfahrensanweisungen
Bestimmte, immer wieder kehrende, Tätigkeiten werden mit verbindlichen Handlungs- oder Verfahrensanweisungen geregelt. Z.B.:
- Medikamentenbestellung
- Dienstplanerstellung
- Verhalten in bestimmten Situationen (Notfall, Krankheit, etc.)
- Einarbeitungskonzept
- Schüleranleitung
- Tagesablauf
- Dienstübergabe
- Hygienepläne
- Bestellungen / Einkäufe
Als besondere Verfahrensanweisung kann das Pflegestandard gelten:
In manchen Bereichen als Richtlinie (z.B. Grundpflege), in anderen als verbindliche Anweisung (z.B. Dekubitusprophylaxe)
9. Essensregelung
Unsre Küchenmannschaft bereitet alle Mahlzeiten weitgehend frisch zu.
Zusätzlich verwenden wir küchenfertig vorbereitete Produkte der Firmen Apetito, Hoffmann, Frisch Dienst Union und Steidinger.
Lebensmittel werden soweit möglich von örtlichen Händlern bezogen.
Alle werden unmittelbar vor den Mahlzeiten frisch zubereitet.
Z.B.: Backwaren liefert Bäckerei Munzinger, Dietersweiler, Wurst / Käse / Fleischwaren größtenteils Metztgerei Kohler, Wittlensweiler. Eier: Koberhof, Wittendorf. Konfitüre: Ausschließlich Simmler
Frisches Gemüse und Konserven: Gaiser, Salzstetten
Auf den Wohngruppen wird die jeweilige Mahlzeit direkt beim Bewohner geschöpft bzw. vorbereitet um individuelle Wünsche berücksichtigen zu können. Es gibt täglich zwei Grundmenüs (Mo-Fr), die untereinander beliebig kombiniert werden können.
Teller werden bei warmen Mahlzeiten aus dem Wärmewagen entnommen.
Die Essenszeiten sind:
Frühstück ab 0800 bis 0930
Zwischenmahlzeit 1030
Mittagessen OG1 ab 1200, OG2 ab 1215
Nachmittagskaffee ab 1500
Zwischenmahlzeit 1615
Abendessen ab 1830 bis 1930
Auf Wunsch Spätmahlzeit 2200 bzw. auf Abruf
Das gebrauchte Geschirr wird anschließend zentral gespült und gelagert.
10. Soziale Betreuung
Es ist uns wichtig, dass für unsere Bewohner jederzeit ein Ansprechpartner erreichbar ist. Auch die Reaktion auf einen Klingelruf vom Bett aus soll i.d.R. nicht länger als 3-4 Minuten dauern. Unsere Bewohner erhalten täglich Vor- und Nachmittags ein Beschäftigungsprogramm mit wechselnden Inhalten, z.B.: Gedächtnistraining, Zeitungsrunde, Singen, Seniorengymnastik, jahreszeitliche Feste, Kinonachmittag u.v.a.
Zusätzlich stehen unseren Bewohnern die zusätzlichen Betreuungskräfte nach §43b SGB XI zur Verfügung. Diese arbeiten nicht in der Pflege, sondern sind ausschließlich zur persönlichen Betreuung und Beschäftigung unserer Bewohner abgestellt.
